Kita-Gutschein beantragen

In Hamburg erhalten Eltern für die Betreuung ihrer Kinder einen Kita-Gutschein.
Es besteht ein Rechtsanspruch für Betreuung vom ersten Lebensjahr an, und zwar im Umfang von fünf Stunden. Für berufstätige Eltern gibt es, je nach Bedarf, auch Gutscheine von bis zu zwölf Stunden Betreuungsleistung.
Auf diesem Gutschein ist Ihr Anteil an den Betreuungskosten ausgewiesen. Dieser wird von der Behörde in Abhängigkeit Ihres Familieneinkommens, der Familiengröße und der Höhe der Betreuungszeit errechnet.
Sie können diesen Gutschein in einer Kita Ihrer Wahl „einlösen".
Wo beantragen Sie den Gutschein?
Hier finden Sie das zuständige Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung.
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/
Formulare zur Beantragung des Gutscheines
Antrag auf eine halbtägige Betreuung ab 1 Jahr
http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-40b.pdf
Antrag auf ganztägige Betreuung ab 0 Jahren
http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-40a.pdf
Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder
http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-40c.pdf
Zu jedem Antrag gehört immer die Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Bestimmung des Elternbeitrages
http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-74.pdf
Für Selbstständige benötigen Sie noch ein Zusatzformular
http://fhh1.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-71.pdf
Härtefallregelungen
Über die Möglichkeit einer Härtefallregelung (Reduzierung des Elternbeitrages) können Sie sich mit dem folgenden Merkblatt informieren
http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-77.pdf
Das dazu gehörige Antragsformular finden Sie hier:
http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/AS-76.pdf
Die Behörde weist darauf hin, dass grundsätzlich der Mindest-Elternbeitrag der jeweiligen Leistung berechnet wird. Für eine ausführliche Beratung zur Härtefallregelung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.
Beitragsbefreiung/Beitragsreduzierung bei „Kann Kindern“
Wird Ihr Kind vorzeitig als sogenanntes „Kann-Kind“ eingeschult, können Sie für das letzte Jahr vor der Schule rückwirkend einen Antrag auf Beitragsbefreiung oder Beitragsreduzierung bei vorzeitiger Einschulung stellen.